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Terms

1. Geltungsbereich
Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Lieferungen und Leistungen der KIWI, sofern sie nicht durch eine ausdrückliche schriftliche Vereinbarung mit KIWI abgeändert oder ausgeschlossen werden, Bedingungen des Käufers werden ausdrücklich widersprochen. Sollten diese Geschäftsbedingungen geändert werden, wird dem Käufer ein Exemplar der geänderten Fassung übersendet. Die Änderung gilt als genehmigt, wenn der Käufer nicht binnen zwei Wochen ab Erhalt der Änderung schriftlich widerspricht.

2. Angebot und Vertragsabschluß
a) Angebote und Vertragsunterlagen sowie Preislisten der KIWI sind freibleibend und unverbindlich, soweit nicht das Gegenteil ausdrücklich festgestellt wird. Die Übersendung von Katalogen, Prospekten oder Preislisten verpflichtet nicht zur Lieferung. Annahmeerklärungen und sämtliche Bestellungen bedürfen der Rechtswirksamkeit unserer schriftlichen oder fernschriftlichen Bestätigung. Das gleiche gilt für Ergänzungen, Abänderungen und Nebenabreden. Bei sofortiger Lieferung kann die schriftliche Bestätigung auch durch Rechnung ersetzt werden.
b) Die zu den Angeboten gehörigen Unterlagen, sowie Abbildungen, Zeichnungen, Prospekte, Maß – und Gewichtsangaben und sonstige Leistungsbeschreibungen sind nur als Näherungswerte zu verstehen und stellen insbesondere keine Zusicherungen von Eigenschaften dar, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich bezeichnet werden.
c) Mitarbeiter/innen von KIWI sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder mündliche Zusicherungen zu geben, die über den Inhalt des schriftlichen Vertrages hinausgehen.

3. Preise
Soweit nicht anders angegeben, ist KIWI an die in ihren Angeboten angegebenen Preise 30 Tage ab deren Datum gebunden. Maßgebend sind die in der Auftragsbestätigung genannten Preise. Zusätzliche Lieferungen und Leistungen bzw. Reisespesen werden gesondert verrechnet. Die Preise gelten in Euro (€), wenn nicht anders vereinbart, zuzüglich Transport und der jeweils am Auslieferungstag gültigen Mehrwertsteuer.

4. Liefer- und Leistungszeit
a) Termine und Lieferfristen sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart. Die Lieferung steht unter dem Vorbehalt richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung von Lieferanten und Hersteller der KIWI.
Kommt KIWI mit der Lieferung in Verzug, hat der Käufer eine angemessene Frist von 14 Tagen zu setzen. Sodann ist der Käufer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn die Ware bei Fristablauf noch nicht versendet worden ist. Ausgenommen davon sind Ereignisse höherer Gewalt, die den Verzug verursachen. Dazu zählen insbesondere Krieg, kriegsähnliche Ereignisse, behördliche Anordnungen, Nichterteilung von Aus-, Ein- und Durchfuhrgenehmigungen, nationale Maßnahmen zur Beschränkung des Handelsverkehrs, Streik, Aussperrung und sonstige Betriebsstörungen jeder Art, Verkehrsstörungen bei KIWI oder deren Lieferanten. In diesem Fall ist eine Frist bis zum Ende der Ereignisse beziehungsweise bis maximal 3 Monate. Bei längerer Dauer sind beide Seiten berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Dasselbe gilt, wenn die Erfüllung des Vertrages einer Seite nicht länger zuzumuten ist.
Verlängert sich gemäß Absatz b) die Lieferzeit oder wird KIWI von ihrer Verpflichtung frei, so kann der Käufer hieraus keine Schadenersatzansprüche ableiten. Auf die genannten Umstände kann sich KIWI nur berufen, wenn der Käufer unverzüglich benachrichtigt wurde. KIWI ist berechtigt, ihre Lieferverpflichtung in Teillieferungen zu erfüllen. Bei Lieferverträgen gilt jede Teillieferung und Teilleistung als selbständige Leistung.

5. Annahmeverzug
Für die Dauer des Annahmeverzuges des Käufers ist KIWI berechtigt, die Liefergegenstände auf Gefahr und Kosten des Käufers einzulagern. Die Kosten werden pauschal mit €50,00 monatlich in Rechnung gestellt. Wenn der Käufer nach Ablauf einer ihm gesetzten Nachfrist die Annahme der Liefergegenstände verweigert, oder erklärt, die Ware oder Leistung nicht annehmen zu wollen, kann KIWI vom Vertrag zurücktreten und Schadenersatz wegen Nichterfüllung beantragen. KIWI ist berechtigt, wahlweise entweder pauschal 25% des vereinbarten Kaufpreises oder den Ersatz des tatsächlich entstandenen Schadens vom Käufer zu verlangen.
Sichtbare Mängeldifferenzen müssen sofort bei Warenerhalt, verdeckte Mängeldifferenzen innerhalb von 4 Tagen nach Warenerhalt KIWI oder dem Frachtführer schriftlich angezeigt werden. Die Übernahme der Ware durch den Transporteur gilt als Beweis für Menge, einwandfreier Umhüllung und Verladung.

6. Gefahrenübergang
Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist.

7. Gewährleistung
KIWI gewährleistet, dass die Produkte frei von Fabrikations- und Materialmängeln sind. Die Gewährleistungsfrist beträgt nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen sechs Monate. Die Gewährleistungspflicht beginnt mit dem Lieferdatum. Werden die Betriebs- und Wartungsanweisungen von KIWI nicht erfüllt, Änderungen an den Produkten durchgeführt, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen, so entfällt jede Gewährleistung, sofern der Mangel hierauf zurückzuführen ist.
Der Käufer muss Mängel unverzüglich, spätestens innerhalb einer Woche nach Eingang des Liefergegenstandes schriftlich mitteilen.
Gewährleistungsansprüche stehen nur dem Käufer zu und sind nicht abtretbar. Schadenersatzansprüche des Käufers sind ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit durch KIWI bzw. Ihre Mitarbeiter.

8. Eigentumsvorbehalt
Alle gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen und endgültigen Erfüllung sämtlicher Forderungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, einschließlich der künftig stehenden oder bedingten Forderung, auch aus später abgeschlossenen Verträgen (Vorbehaltsware) das Eigentum von KIWI. Solange der Käufer nicht in Verzug ist, darf er die Vorbehaltsware im gewöhnlichen Geschäftsverkehr verwenden.
Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware wird der Käufer unverzüglich auf das Eigentum von KIWI hinweisen und KIWI unverzüglich benachrichtigen.

9. Zahlung
Die Rechnungen sind per Vorauskassa, per Nachnahme, per Verrechnungsscheck, per Abholung oder sofort nach Lieferung bezahlbar, soweit nicht anders vereinbart ist. Die Lieferung erfolgt grundsätzlich unfrei, das heißt zu Lasten des Käufers per Paketdienst oder Spedition.
KIWI ist berechtigt, trotz anderslautender Bestimmungen des Käufers Zahlungen auf dessen älteste Schulden anzurechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, ist KIWI berechtigt, Zahlungen zunächst auf Kosten, dann auf Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn KIWI über den Betrag verfügen kann. Schecks werden nur erfüllungshalber angenommen und gelten erst nach Einlösung als Zahlung. Gerät der Käufer in Verzug, ist KIWI berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt an Verzugszinsen in Höhe von mindestens 11% zu berechnen. Kommt der Käufer mit der Zahlung der Rechnung bei diesem oder einem anderen Vertrag mehr als zwei Wochen in Verzug bzw. wenn KIWI Umstände bekannt werden die nach pflichtgemäßen kaufmännischen Ermessen geeignet sind, die Kreditwürdigkeit des Kunden zu mindern, werden alle Forderungen sofort fällig. Der Käufer ist zur Aufrechnung oder zur Ausübung eines Zurückbehaltsrechts nur berechtigt, wenn seine Ansprüche rechtskräftig festgestellt oder anerkannt werden.

10. Abtretungsverbot
Die Abtretung von Forderungen gegen KIWI an Dritte ist ausgeschlossen sofern KIWI der Abtretung nicht ausdrücklich in schriftlicher Form zugestimmt hat.

11. Konkurrenzverbot
Wird eine Dienstleistung von KIWI bezogen, ist eine Abwerbung des Mitarbeiters durch das Unternehmen, das die Dienstleistung bezogen hat, für die Dauer von zwei Jahren ab dem letzten Bezug ausgeschlossen sofern KIWI der Abwerbung nicht ausdrücklich in schriftlicher Form zugestimmt hat.

12. Haftungsbeschränkung
Schadenersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, positiver Vertragsverletzung und aus unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen, sofern nicht vorsätzliches und grob fahrlässiges Handeln vorliegt.

13. Urheberrechte
Software wird dem Käufer zur eigenen Nutzung verkauft. Er darf diese weder wiederverkaufen, noch kopieren, noch anderen zur Nutzung überlassen. Für die Anerkennung der jeweiligen Lizenzverträge haftet der Käufer durch seine Unterschrift. Bei Verstoß gegen diese Vereinbarung haftet der Käufer für den entstandenen Schaden. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Wien.

14. Sonstiges
Im Falle der Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder des Vorliegens einer Regelungslücke bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Im Übrigen gelten für Wartung und Lizenzverkauf die jeweiligen Wartungs- bzw. Lizenzverträge der KIWI.